Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten, insbesondere über die Lieferung von Produkten, die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Montage von Hochfrequenz- und Magnetabschirmungen einschließlich des dazugehörigen Zubehörs.1.2 Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.3 Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Besteller diese AGB als verbindlich an.
1.4 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Hamaco elektronische Komponenten Gesellschaft mbh in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt.
2. Lieferbedingungen
2.1 GeltungsbereichDie Lieferbedingungen gelten für sämtliche Produkte und Dienstleistungen, die von der Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten an den Besteller gegen Entgelt geliefert oder erbracht werden. Hierzu gehören insbesondere Abschirmungsprodukte sowie damit verbundene Leistungen wie Besichtigungen, Aufmaß, technische Beratung, Planung und sonstige Dienstleistungen. Abweichende oder zusätzliche Anforderungen, insbesondere die Einhaltung bestimmter Normen oder technischer Vorgaben, gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
2.2 Angebote und Angebotsgültigkeit
2.2.1 Angebote der Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten sind, sofern im Angebot nichts Abweichendes angegeben ist, 12 Monate gültig.
2.2.2 Bei Bestellung innerhalb der Angebotsgültigkeit muss die Installation der Kabine grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung erfolgen. Abweichende Fristen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2.2.3 Angebote sind nur verbindlich, wenn sie von der Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten schriftlich abgegeben oder ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2.2.4 Technische Angaben, Abbildungen, Maße, Normschemata, Gewichte und sonstige Angaben in Angebotsunterlagen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben in der Auftragsbestätigung beziehungsweise in den ausdrücklich zum Vertragsbestandteil erklärten technischen Unterlagen.
2.2.5 Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese technisch erforderlich oder aufgrund von Weiterentwicklungen zweckmäßig sind und die vereinbarte Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen.
2.2.6 Die Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten ist berechtigt, Materialien durch andere Materialien gleicher oder gleichwertiger Qualität zu ersetzen, soweit dies technisch erforderlich oder sinnvoll ist und hierdurch die vereinbarte Funktionalität nicht beeinträchtigt wird.
2.2.7 Verbindliche Maßskizzen und technische Zeichnungen sind auf Wunsch gesondert anzufordern.
2.3 Lieferfristen
2.3.1 Die Lieferfrist für Standardprodukte beträgt grundsätzlich 6 Wochen ab Eingang der schriftlichen Bestellung, sofern sämtliche technischen und kaufmännischen Voraussetzungen für die Auftragsausführung vorliegen.
2.3.2 Sofern technische Abstimmungen, Freigaben, Zeichnungen oder sonstige Mitwirkungshandlungen des Bestellers erforderlich sind, beginnt die Lieferfrist erst, nachdem sämtliche für die Ausführung erforderlichen Einzelheiten geklärt und die entsprechenden Unterlagen vom Besteller freigegeben wurden.
2.3.3 Für Sonderanfertigungen, Neuentwicklungen und Produkte mit besonderen Optionen können abweichende Lieferzeiten gelten. Diese werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben.
2.3.4 Bei Lagerartikeln richtet sich die Lieferfrist nach der jeweiligen Verfügbarkeit.
2.3.5 Änderungen oder Stornierungen des Auftrags nach Freigabe der technischen Unterlagen („bestätigte Pläne“) bedürfen der schriftlichen Zustimmung der HHamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten. Die durch Änderungen oder Stornierungen entstehenden zusätzlichen Kosten trägt der Besteller. Änderungen können zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und Montagefristen führen.
2.3.6 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn Ereignisse eintreten, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu gehören insbesondere höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, erhebliche Betriebsstörungen, Epidemien sowie sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse.
2.3.7 Die Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten wird den Besteller über derartige Ereignisse und deren voraussichtliche Auswirkungen unverzüglich informieren.
2.4 Preise
2.4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro (€), zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
2.4.2 Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die Preise ohne Rabatte und sonstige Nachlässe sowie ohne etwaige vom Besteller zu tragende öffentliche Abgaben, Gebühren oder lokale Steuern.
2.4.3 Preise für Optionen gelten grundsätzlich nur bei gleichzeitiger Lieferung und Montage zusammen mit der jeweiligen HF-Abschirmung, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
2.4.4 Die Verpackung ist im Preis enthalten, soweit im Angebot nichts Abweichendes angegeben ist.
2.5 Lieferung und Transport
2.5.1 Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk (EXW gemäß Incoterms).
2.5.2 Abweichende Lieferbedingungen können im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart werden.
2.5.3 Zusätzliche Transportkosten aufgrund von Expresslieferungen oder besonderen Anforderungen des Bestellers, insbesondere besondere Ankunftszeiten, Sonderfahrten oder sonstige Transportleistungen, trägt der Besteller.
2.5.4 Der Besteller ist dafür verantwortlich, erforderliche behördliche Genehmigungen für das Abladen der Ware sowie für die Zufahrt des erforderlichen Transportfahrzeugs einzuholen.
2.5.5 Der Abladeort soll unmittelbar an der Projektadresse liegen. Die Entfernung zwischen Abladeort und Lager- beziehungsweise Montagebereich soll grundsätzlich nicht mehr als 25 Meter betragen.
2.5.6 Erfolgt das Abladen durch den Besteller oder durch von ihm beauftragte Dritte, gehen Gefahr und Verantwortung für die Ware mit Beginn des Abladevorgangs auf den Besteller über.
2.5.7 Offensichtliche Transportschäden sind dem Transportunternehmen und der Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des kaufmännischen Bestellers bleiben unberührt.
2.6 Eigentumsvorbehalt
2.6.1 Die Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentümerin der gelieferten Ware.
2.6.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen Beschädigung und Verlust angemessen zu versichern.
2.6.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.
2.6.4 Technische Zeichnungen, Berechnungen, Pläne und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
3. Montagebedingungen
3.1 GeltungsbereichDie Montagebedingungen gelten für sämtliche Montagen von Hochfrequenz- und Magnetabschirmungen einschließlich deren Zubehör durch die Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
3.2 Montagetermine
3.2.1 Die voraussichtliche Montagedauer wird von der Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten angegeben.
3.2.2 Nach Vereinbarung eines Montagezeitplans hat der Besteller gewünschte Terminänderungen grundsätzlich mindestens drei Wochen vor dem vorgesehenen Montagebeginn mitzuteilen.
3.2.3 Die endgültige Bestätigung des Montagebeginns erfolgt durch die Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten.
3.2.4 Verzögerungen, die durch fehlende Voraussetzungen auf Seiten des Bestellers verursacht werden, berechtigen die Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten zu einer entsprechenden Verschiebung des Montagebeginns und zur Berechnung hierdurch entstehender Mehrkosten.
3.3 Montagevorbereitung, Materialtransport und Lagerung
3.3.1 Der Besteller stellt der Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten die für die Montage vorgesehenen Räume in besenreinem, trockenen und wettergeschützten Zustand zur Verfügung.
3.3.2 Verunreinigungen sind durch den Besteller vor Montagebeginn zu entfernen.
3.3.3 Die Räume müssen während der Montage jederzeit frei zugänglich sein.
3.3.4 Rohbauöffnungen müssen wettergeschützt und entsprechend den technischen Vorgaben vorbereitet sein.
3.3.5 Der Arbeitsbereich vor dem MR-Raum muss eine Fläche von mindestens 10 m² aufweisen.
3.3.6 Zusätzlich ist ein Lagerraum von mindestens 25–30 m² für Werkzeuge und Materialien kostenlos zur Verfügung zu stellen.
3.3.7 Elektroanschlüsse mit 230 V sowie eine ausreichende Beleuchtung müssen vorhanden sein. Die Kosten für elektrische Energie trägt der Besteller.
3.3.8 Der Besteller hat das auf der Baustelle befindliche Material angemessen gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu schützen.
3.3.9 Eine Beheizung der Räume auf mindestens 15 °C muss während der Montage ermöglicht werden.
3.3.10 Der Rohbau ist vor Montagebeginn entsprechend den von der Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten zur Verfügung gestellten Plänen und technischen Vorgaben vorzubereiten.
3.3.11 Wird der Magnet nicht rechtzeitig zur Montage angeliefert und ist deshalb eine weitere Anreise des Montageteams erforderlich, ist die Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten berechtigt, die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten gesondert in Rechnung zu stellen.
3.3.12 Andere Handwerker dürfen den Montagebereich während der Arbeiten nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Baustellenleiter der Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten betreten. Dies gilt nicht für Techniker der jeweiligen Systemlieferanten.
3.4 Bodenspezifikationen
3.4.1 Die Restfeuchtigkeit des fertigen Untergrundes darf bei Verwendung von Elastomer maximal 3 % betragen.
3.4.2 Bei einem Bodenaufbau mit Teerbahnen darf die Restfeuchtigkeit maximal 8 % betragen.
3.4.3 Bei Räumen, die ganz oder teilweise im Erdreich liegen, muss durch den Besteller eine geeignete Dampfsperre gegen das Eindringen von Feuchtigkeit vorgesehen werden.
3.4.4 Die Estrichoberfläche muss gerieben und geglättet sein.
3.4.5 Unebenheiten dürfen maximal 3 mm/m bzw. maximal 10 mm über die gesamte Fläche betragen.
3.4.6 Als Referenzpunkt gilt das Isozentrum des Magneten. Geringere Toleranzen, die vom jeweiligen Systemlieferanten vorgeschrieben werden, bleiben vorbehalten.
3.4.7 Bodenkanäle und Doppelbodenausschnitte werden bauseits nach den Vorgaben der jeweiligen Systemlieferanten hergestellt.
3.5 Wandspezifikationen
3.5.1 Außenwände im Bereich der HF-Abschirmung müssen ausreichend isoliert sein. Kondensatbildung ist durch den Besteller auszuschließen.
3.5.2 Die Oberfläche der umliegenden Wände dient grundsätzlich dem Schall- und Materialschutz, da die HF-Abschirmung selbsttragend beziehungsweise selbststehend ausgeführt wird und grundsätzlich mit einem Abstand von ca. 50 mm aufgebaut wird.
3.5.3 Beim Einbau von Magnetabschirmungen gelten die Vorgaben der jeweiligen Projektzeichnungen.
3.5.4 Der statische Nachweis des Gebäudes und der Rohbauteile obliegt dem Besteller.
3.5.5 Die Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten kann auf Anfrage Angaben zu den durch die Magnetabschirmung verursachten Lasten zur Verfügung stellen.
3.5.6 Die Maße der Wanddurchbrüche müssen mit den Angaben in den Zeichnungen der Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten übereinstimmen. Die zulässige Toleranz beträgt grundsätzlich maximal +/- 10 mm.
3.6 Deckenspezifikationen
3.6.1 Das Dach der HF-Abschirmung muss grundsätzlich an mehreren Punkten abgehängt werden, soweit keine selbsttragende HF-Kabine verwendet wird.
3.6.2 Die erforderlichen Abhängungen müssen sicher in der Rohbaudecke verankert werden können.
3.6.3 Für die ausreichende Tragfähigkeit und Statik der Rohbaudecke ist der Besteller verantwortlich.
3.6.4 Die erforderlichen Abhängelasten werden auf Anfrage durch die Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten angegeben.
3.6.5 Decken im Bereich der HF-Abschirmung müssen ausreichend isoliert sein. Kondensatbildung ist auszuschließen.
3.7 Elektroinstallationen
3.7.1 Der Lieferumfang richtet sich ausschließlich nach dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
3.7.2 Der Anschluss der von der Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten gelieferten elektrischen Komponenten erfolgt grundsätzlich durch eine vom Besteller beauftragte und entsprechend qualifizierte Elektrofachkraft.
3.7.3 Hiervon ausgenommen sind Produkte der Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten, die ausschließlich mit Kleinspannung bis AC 50 V beziehungsweise DC 120 V betrieben werden, soweit gesetzlich zulässig.
3.7.4 Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass sämtliche bauseitigen Elektroinstallationen den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln entsprechen.
3.8 Arbeitssicherheit und Umwelt
3.8.1 Soweit für die Montage erforderlich und zuvor vereinbart, stellt der Besteller auf eigene Kosten geeignete Hilfsmittel wie Rollgerüste, Hebebühnen, Montagelifte oder vergleichbare Einrichtungen zur Verfügung.
3.8.2 Stehen erforderliche Hilfsmittel bei Montagebeginn nicht zur Verfügung, ist die Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten berechtigt, die Montagearbeiten bis zur Bereitstellung der erforderlichen Hilfsmittel zu unterbrechen.
3.8.3 Hierdurch entstehende Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, Übernachtungskosten oder sonstige Mehrkosten trägt der Besteller, sofern die Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten die fehlende Bereitstellung nicht zu vertreten hat.
3.8.4 Die Montagearbeiten werden nach dem anerkannten Stand der Technik und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften durchgeführt.
3.8.5 Restmaterialien und Abfälle werden nach Abstimmung mit dem Besteller fachgerecht entsorgt. Soweit hierfür zusätzliche Kosten entstehen, trägt diese der Besteller, sofern die Entsorgung nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist.
3.8.6 Nach Beendigung der Montage räumt das Montageteam der Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten seine Werkzeuge und Materialien weg und hinterlässt die unmittelbaren Arbeitsbereiche besenrein.
4. Abnahme
4.1 Die Abnahme besteht grundsätzlich aus einer baulichen Abnahme und einer Abnahmemessung. Beide können unabhängig voneinander durchgeführt werden.4.2 Das Datum des HF-Tests und der Produktabnahme wird von der Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten rechtzeitig schriftlich mitgeteilt und vor Ort durch den Baustellenleiter bestätigt.
4.3 Die Produktabnahme der HF-Kabine beziehungsweise Abschirmung erfolgt nach Abschluss der Installation.
4.4 Der Besteller ist verpflichtet, zum vereinbarten Abnahmetermin einen zur Abnahme bevollmächtigten Vertreter bereitzustellen.
4.5 Erscheint der Besteller oder sein bevollmächtigter Vertreter trotz ordnungsgemäßer Terminankündigung nicht zum vereinbarten Abnahmetermin, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme und deren Rechtsfolgen.
4.6 Sofern die vereinbarten technischen Werte durch die Abnahmemessung nachgewiesen sind und keine wesentlichen Mängel vorliegen, ist der Besteller verpflichtet, die Leistung abzunehmen.
4.7 Die Mess- und Abnahmeprotokolle werden dem Besteller nach Durchführung der Abnahme zur Verfügung gestellt.
4.8 Wird das Produkt vor Durchführung der Abnahme durch den Besteller oder von ihm beauftragte Dritte genutzt, in Betrieb genommen oder ohne Zustimmung der Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten betreten oder verändert, kann die Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten die dadurch betroffenen Bereiche gesondert dokumentieren und, soweit rechtlich zulässig, eine entsprechende Teilabnahme verlangen.
5. Mehraufwendungen und Änderungen
5.1 Erfüllt der Besteller oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten oder bauseitigen Voraussetzungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, trägt der Besteller die hierdurch entstehenden angemessenen Mehrkosten.5.2 Mehraufwand aufgrund von Abweichungen von genehmigten Zeichnungen oder technischen Vorgaben wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet, sofern die Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten die Abweichung nicht zu vertreten hat.
5.3 Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten und sonstige Mehrkosten, die ohne Verschulden der Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten entstehen, werden dem Besteller nach den vereinbarten beziehungsweise üblichen Sätzen in Rechnung gestellt.
5.4 Zusätzliche Arbeiten und Materialien, insbesondere Änderungen auf Wunsch oder Veranlassung des Bestellers, werden gesondert berechnet.
5.5 Regiearbeiten werden grundsätzlich nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Besteller ausgeführt.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:50 % des Auftragswertes bei Bestellung
40 % bei Lieferung des Materials vor Montagebeginn
10 % des Auftragswertes innerhalb von 10 Tagen nach abgeschlossener Installation.
6.2 Maßgeblich für die Fälligkeit sind die im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungstermine.
6.3 Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Die Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
6.4 Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Mängel oder sonstiger Beanstandungen vollständig zurückzuhalten, soweit ihm nicht gesetzlich ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.
6.5 Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
6.6 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
6.7 Bankgebühren und sonstige Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Besteller, soweit diese durch ihn veranlasst werden.
6.8 Die Geltendmachung gesetzlicher Rechte des Bestellers bei berechtigten Mängeln bleibt unberührt.
7. Gewährleistung und Garantie
7.1 Die Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten gewährleistet, dass die gelieferten Produkte bei Gefahrübergang frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.7.2 Für Materialien und die vereinbarten Abschirmungswerte gewährt die Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten eine freiwillige Garantie von 5 Jahren ab Fertigstellung, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
7.3 Für LED-Beleuchtungssysteme beträgt die freiwillige Garantie 2 Jahre ab Fertigstellung.
7.4 Die gesetzlichen Mängelrechte des Bestellers bleiben von einer freiwilligen Garantie unberührt, soweit diese AGB keine wirksame abweichende Regelung enthalten.
7.5 Von der Garantie beziehungsweise Gewährleistung ausgenommen sind Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, insbesondere mechanisch beanspruchte Teile, Türkontaktfinger und Türdichtungen, soweit es sich um verschleißbedingte Schäden handelt.
7.6 Die Garantie erlischt, soweit der Besteller oder ein Dritter das Produkt ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten unsachgemäß verändert oder repariert und der geltend gemachte Mangel hierauf beruht.
7.7 Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung, fehlerhafte bauseitige Voraussetzungen, nicht bestimmungsgemäße Verwendung, Eingriffe Dritter oder sonstige vom Besteller zu vertretende Umstände zurückzuführen sind.
7.8 Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des Bestellers bleiben unberührt.
7.9 Die Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten ist berechtigt, berechtigte Mängel zunächst nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7.10 Schlägt die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften fehl, stehen dem Besteller die gesetzlichen weiteren Mängelrechte zu.
7.11 Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsbestimmungen und der nachfolgenden Haftungsregelungen.
8. Haftung
8.1 Die Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen einer gesetzlich zwingenden Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.4 Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und sonstige Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen ergeben sich aus den jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen der Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten.10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dieses wirksam ausgeschlossen werden kann.10.2 Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Iserlohn, Deutschland, vereinbart.
10.3 Die Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
10.4 Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen grundsätzlich der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
11.3 Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages sind das Angebot, die Auftragsbestätigung, die vereinbarten technischen Unterlagen sowie diese AGB in der jeweils vereinbarten Fassung.
Hamaco GmbH Elektromagnetische Komponenten
Iserlohn, Deutschland